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Änderungen im Spielbetrieb ab 8.3.

Liebe Mitglieder,

die Landesregierung Brandenburg hat gestern, am 6. März 2021, nunmehr die
„Siebte Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg (Siebte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung –7. SARS-CoV-2-EindV)“ veröffentlicht.

Darin heißt es unter § 12 Sport:

  • Der Sportbetrieb auf und in allen Sportanlagen im Sinne des § 1 Absatz 2 der Sportanlagenlärmschutzverordnung in Verbindung mit § 3 Absatz 5 Nummer 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ist untersagt. Dies gilt insbesondere für Gymnastik-, Turn- und Sporthallen, Fitnessstudios, Tanzstudios, Tanzschulen, Bolzplätze, Skateranlagen und vergleichbare Einrichtungen.
  • Absatz 1  gilt  nicht  für die kontaktfreie Sportausübung auf allen Sportanlagen unter  freiem  Himmel mit bis zu zehn Personen in  dokumentierten  Gruppen. Die Nutzung  von  Umkleiden  und  anderen  Aufenthaltsräumen  oder Gemeinschaftseinrichtungen ist untersagt.
  • Absatz 1 gilt darüber hinaus nicht für die Sportausübung auf allen Sportanlagen unter freiem Himmel für dokumentierte Gruppen von bis zu 20 Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr; bei der Berechnung der Personenzahl bleibt das begleitende Funktions- oder Aufsichtspersonal unberücksichtigt.
  • Auf weitläufigen Außensportanlagen dürfen mehrere Personengruppen nach Absatz 2 Satz 1 oder Absatz 3 Sport ausüben, sofern die Betreiberin oder der Betreiber gewährleistet, dass den einzelnen Personengruppen eine Mindestfläche von 800 Quadratmetern zur Sportausübung zur alleinigen Nutzung zugewiesen wird.

 

Damit können wir unseren Mitgliedern und Gästen ab Montag, den 08.03.2021 wieder einen nahezu normalen Spielbetrieb anbieten.

Für uns bedeutet das:

 

Golfspielen ab dem 08.03.21 im Berliner Golfclub Stolper Heide:

  1. Das gesamte Clubhaus (Gastronomie, Umkleideräume u. Duschen) bleibt weiterhin Lediglich der Counter sowie die Caddyräume und Toiletten im Keller bleiben geöffnet. Es besteht eine absolute Maskenpflicht innerhalb des Clubhauses und der Caddyräume /-halle.
  2. Ab sofort können wieder auf dem West- und Ostplatz alternativ 9- bzw. 18-Loch-Runden gebucht / gespielt werden.
  3. Es bestehen keine Buchungsbeschränkungen (nur jeden 2. Tag) mehr.
  4. Es kann ab sofort wieder in 4er-Flights gebucht / gespielt werden.
  5. Wir freuen uns, dass wir ab sofort auch wieder Gastspieler begrüßen können.
  6. Das Spielen auf dem Borchert-Short-Course ist nur mit einer reservierten Startzeit möglich.
  7. Die Anpassungen am Buchungssystem werden wir heute am frühen Abend vornehmen. Aus technischen Gründen muss die separate Buchbarkeit von Tee 1 und 10 auch am Ostplatz zunächst beibehalten werden. Bitte wählen Sie daher - wie in der Vergangenheit - bei einer 18-Loch-Buchung den Button „Reservierung bestätigen: 18-Loch“ aus. Die bereits getätigten Buchungen bleiben zunächst bestehen, können aber natürlich, wenn gewünscht, online storniert und neu gebucht oder auch telefonisch umgebucht werden.
  8. An den Halfwayhütten werden Speisen und Getränke – ausschließlich zur Mitnahme – verkauft.
  9. Im Restaurant können Speisen – ausschließlich zur Mitnahme – bestellt und abgeholt werden.
  10. Ab sofort ist auch wieder die Buchung und Durchführung von Gruppen- und Mannschaftstraining sowie Kursen mit bis zu 10 Personen – jedoch ausschließlich unter freiem Himmel – möglich. Bitte stimmen Sie sich ggf. mit Ihrem Trainer oder Benjamin Salzmann Tel.: 03303 / 549 – 219 über die weitere Vorgehensweise ab.
  11. Die Driving Range ist für die individuelle Nutzung geöffnet.
  12. Sämtliche Indoor-Trainingsmöglichkeiten (auch die Abschlagplätze im Pro-Shop) bleiben geschlossen.
  13. Auf der gesamten Golfanlage gelten die zwischenzeitlich allseits bekannten Abstands- und Hygieneregeln. Bitte beachten Sie hierzu die überall vorhandenen Hinweisschilder.
  14. Sollte der Mindestabstand von 1,5 m – auch im Freien – nicht eingehalten werden können, gilt eine uneingeschränkte Maskenpflicht auf der gesamten Golfanlage.

 

Aufgrund der uns auferlegten Dokumentationspflicht müssen wir nochmal darauf hinweisen, dass sich ausnahmslos alle Spieler mit Startzeiten auf einem unserer Plätze am Counter anzumelden haben. Ein spontanes Mitspielen ohne gebuchte Startzeit ist nicht erlaubt. Bitte buchen sich online ein oder kontaktieren Sie hierfür kurz den Counter.

Wir dürfen Sie erneut bitten, die bestehenden Regeln zum Schutz der Gesundheit aller Mitglieder und unserer Mitarbeiter konsequent einzuhalten. Verstöße können darüber hinaus zu hohen Bußgeldern sowie zur Schließung der gesamten Golfanlage (wie an anderer Stelle im Land Brandenburg bereits geschehen!) führen. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir bei Missachtung ggf. auch Platzsperren aussprechen werden.

Wir wünschen Ihnen ein schönes Spiel!

 

Mit besten Grüßen

Ihr Stolpe Team

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